nd-aktuell.de / 02.01.2008 / Ratgeber / Seite 6

Absprachen oder Verträge?

Familie

Familienabsprachen können nach einem Urteil des Amtsgerichts Sondershausen keine Verträge ersetzen. Wer im Auftrag einer Familie einen Vertrag unterschreibt, müsse dafür auch geradestehen, egal was der Familienrat beschlossen habe, entschied das Gericht im Streit um die Kosten einer Feuerbestattung. Die Schwester der Verstorbenen hatte sich geweigert, die 1815 Euro zu bezahlen, da sie nur im Auftrag der Familie gehandelt habe. Das Gericht hielt ihr entgegen, dass alleine die Unterschrift unter dem Vertrag zähle.

Ein ähnlicher Fall wurde am Amtsgericht Sondershausen entschieden. Dort hatte der Sohn für seine Mutter eine teure Küche gekauft und sich dann gewundert, dass er auf einem Teil der Kosten sitzen blieb, obwohl familienintern eine andere Lösung vorgesehen war.