Keine Haftung für bestimmtes Material
Handwerker
Ein größeres Gebäude wurde grundlegend saniert. Fachleute des Auftraggebers hatten für die Arbeiten und das dabei einzusetzende Material ein verbindliches Leistungsverzeichnis erstellt. Unter anderem sollte ein Heizungs-fachbetrieb einige Stahlheizkörper der Heizungsanlage gegen Aluminiumheizkörper austauschen. Schon kurze Zeit später begannen die neuen Heizkörper zu korrodieren. Als der Auftraggeber vom Handwerker verlangte, die Mängel zu beseitigen, wies der jede Verantwortung kühl von sich: Er habe schließlich das Material nicht ausgesucht.
Die Klage des Auftrag...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.