Alkoholkrank: Erst nach einer Abmahnung darf gekündigt werden
Urteil
Ein einmaliges Besäufnis reicht nicht. Der Arbeitnehmer war sternhagelvoll, eine fristlose Kündigung ist aber erst nach erfolgloser Abmahnung möglich.
Der Lagerist torkelte nur so zu seinem Gabelstapler. Jeder im Betrieb wusste, dass er viel trank. Doch bei der Arbeit war er noch nie betrunken gewesen. »Der ist doch total zu«, dachte der Schichtleiter und schickte den Mann zwecks Alkoholtest zur Polizei. Die stellte eine Blutalkoholkonzentration von 2,8 Promille fest; danach radelte(!) der Lagerist nach Hause.
Drei Tage später wur...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.