Werden »billige« Werkstudenten künftig nach Tarif bezahlt?
Arbeitsentgelt
Werkstudenten zu beschäftigen, lohnt sich für Unternehmen. Denn für Werkstudenten fallen kaum Abgaben für die Sozialversicherung an. Zudem werden sie in der Regel weit unter Tarif bezahlt. Dem schob nun das Landesarbeitsgericht München einen Riegel vor.
Der Betriebsrat eines Unternehmens hatte den Arbeitgeber verklagt: Die im Unternehmen beschäftigten Werkstudenten seien nach dem einschlägigen Ta-rifvertrag einzugrupp...
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