nd-aktuell.de / 02.01.2008 / Ratgeber / Seite 3

Schornsteinfegergebühren

In Kürze

Der Vermieter hat in unserem Haus im Jahre 2000 eine moderne Heizungsanlage eingebaut. Ein Schornstein wurde für die Zu- und Abluft der Heizungsanlage genutzt. Der andere Schornstein wird nur noch zeitweise für den Betrieb des einzigen noch vorhandenen Ofens genutzt. Müssen wir Mieter nun immer noch anteilig Betriebskosten für den Schornstein zahlen?
Christian M., Dresden

Ja. Mieter könnten den vorhandenen Schornstein ja auch noch nutzen wollen, z. B. für einen nachträglich einzubauenden Kamin. Es kommt nur auf die Möglichkeit an, dass Mieter die Einrichtung nutzen können. Sie müssen ja auch für einen Kabel-(Antennen-)anschluss zahlen, auch wenn Sie keinen Fernseher besitzen. H. H.

Unser Haus besteht aus drei Eigentumswohnungen, die vermietet sind. Die Eigentümerversammlung hat beschlossen, dass für das Haus ein Energieausweis erstellt werden soll. Jeder Eigentümer soll ein Drittel der Kosten tragen. Darf unser Eigentümer sein Drittel auf uns umlegen?
Gabriela S., Stuttgart

Nein. Ein Energieausweis gehört nicht zu den Betriebskosten.

Die Kosten für die Erstellung eines solchen Nachweises für Energieeffizienz hat der Eigentümer selbst zu tragen. Schon rein formal gesehen, fallen solche Kosten nur einmalig und nicht regelmäßig an. Schon deshalb kann es sich nicht um umlegbare Betriebskosten handeln. Sie sind auch keine zulässige Kostenart entsprechend der Betriebskostenverordnung. H. H.