Arbeiterwohlfahrt darf weiter Lohn sparen

Bundesarbeitsgericht in Erfurt weist Revision wegen Ein-Euro-Job zurück

Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision eines Erwerbslosen zurück. Er wollte erreichen, dass sein Ein-Euro-Job als Kraftfahrer bei der AWO als reguläre Arbeit eingestuft wird.

Die Auffassung der Erfurter Arbeitsrichter zu Ein-Euro-Jobs klingt schlicht: Wer einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, der geht ein Beschäftigungsverhältnis ein. Wer beim Jobcenter eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE), also einen Ein-Euro-Job unterzeichnet, hat eben eine Arbeitsgelegenheit und keinen Beschäftigungsvertrag. Das stellte gestern der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt fest (Az.: 5 AZR 290/07). Er wies damit die Revision eines Klägers zurück, der bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Karlsruhe als Kraftfahrer zum Ausfahren von AWO-Menüs bzw. Essen-auf-Rädern eingesetzt wurde. Dabei arbeitete er nach Angaben des Erwerbslosenforums Deutschland »Schulter an Schulter mit Normal-Arbeitsbeschäftigten in genau der gleichen Tätigkeit«.

Rechtlich sei der Fall sehr einfach, so Ernst Mikosch, Beisitzer des Bundesarbeitsgerichts, gegenüber dieser Zeitung. Es handele sich um einen Ein-Euro-Job und nicht ...


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