Arbeitsgericht gibt Studis Recht

Befristung von Beschäftigungsverträgen im Deutschen Technikmuseum sind ungültig

Engagiertes Erklären: Student im DTM.
Engagiertes Erklären: Student im DTM.

Gestern sprach das Arbeitsgericht Berlin ein lang erwartetes Urteil. Die Befristung der Arbeitsverträge zweier Beschäftigter des Deutschen Technikmuseums in Kreuzberg (DTM) auf vier Jahre wurde für unwirksam erklärt. Die beiden arbeiten auf 400 Euro-Basis als Besucherbetreuer. Ende März sollten die Verträge auslaufen – nun müssen sie mit unbefristeten Arbeitsverträgen weiter beschäftigt werden.

Zur Begründung hieß es, der Arbeitgeber »T & M Technik und Museum und Marketing GmbH«, eine vor vier Jahren gegründete Tochter der Stiftung DTM, sei keine Neugründung, sondern eine Ausgründung. Damit sei nach dem Gesetz kein »Sachgrund« für die Befristung gegeben. So ist eine befristete Beschäftigung bis zu vier Jahren nicht zulässig, sondern bloß eine Befristung ...


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