Rechtsfrage

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Unfallrente

nach Überfall

Wenn ein Versicherter auf dem Weg zur Arbeit Opfer einer Gewalttat wird, hat er Anspruch auf Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann nur versagt werden, wenn alle denkbaren Tatmotive ausschließlich im persönlichen Bereich des Betroffenen liegen, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem kürzlich in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Bestehen daran hingegen Zweifel, sei die Tat als Arbeitsunfall zu entschädigen. Das Gericht gab mit der Entscheidung einem Bauingenieur aus dem Landkreis Offenbach Recht, der auf dem Weg zur Arbeit von einem bewaffneten Unbekannten überfallen worden war. Revision des Urteils wurde nicht zugelassen (Az: L 3 U 82/06). dpa

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