Prozess um »Sturm 34« begann
Verteidiger verlangen Auskunft über V-Leute in Nazi-Schlägertruppe
Dresden (dpa/ND). Der Prozess um die verbotene rechtsextreme Kameradschaft »Sturm 34« aus dem sächsischen Mittweida hat widersprüchliche Angaben zur Mitwirkung des Staatsschutzes erbracht.
Einer der fünf Angeklagten, die sich seit Donnerstag am Landgericht Dresden unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, soll für den polizeilichen Staatsschutz in Chemnitz gearbeitet haben. Während die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt davon ausging, dass der 40-Jährige sich erst nach Gründung von »Sturm 34« Anfang März 2006 aus freien Stücken bei der Poli...
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