Prozess um »Sturm 34« begann

Verteidiger verlangen Auskunft über V-Leute in Nazi-Schlägertruppe

Dresden (dpa/ND). Der Prozess um die verbotene rechtsextreme Kameradschaft »Sturm 34« aus dem sächsischen Mittweida hat widersprüchliche Angaben zur Mitwirkung des Staatsschutzes erbracht.

Einer der fünf Angeklagten, die sich seit Donnerstag am Landgericht Dresden unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, soll für den polizeilichen Staatsschutz in Chemnitz gearbeitet haben. Während die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt davon ausging, dass der 40-Jährige sich erst nach Gründung von »Sturm 34« Anfang März 2006 aus freien Stücken bei der Poli...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.