Einladung zum Termin beim Kinderarzt

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verabschiedet / Jugendämter sollen Überblick bekommen

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Potsdam (dpa). Mit häufigeren und nachdrücklichen Kontrollen sollen Kinder besser geschützt werden. Gegen die Stimmen der Linksfraktion verabschiedete der Landtag gestern das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Demnach soll künftig Buch geführt werden, ob Kinder zu Untersuchungen zur Früherkennung gebracht worden sind, damit die Jugendämter Bescheid wissen. Die Linkspartei würdigte die Verbesserungen grundsätzlich, kritisierte jedoch die aus ihrer Sicht geplante Verschlechterung der Gesundheitsberichterstattung.

Nach dem Willen der Regierungsfraktionen SPD und CDU sollen Kinder zusätzlich zu den bisherigen Untersuchungen unmittelbar nach Vollendung des zehnten Lebensjahres ärztlich untersucht werden. Eltern erhalten dazu eine ausdrückliche Einladung für ihren Nachwuchs. Grund ist die niedrige Teilnahmequote in den vergangenen Jahren, die nur bei 12 bis 15 Prozent der Betroffenen lag.

Die CDU-Abgeordnete Roswitha Schier sagte, den Jugendämtern werde so die Möglichkeit gegeben, genauer hinzuschauen und im Notfall aktiv zu werden. Aus rechtlichen Gründen sei es nicht möglich gewesen, Pflichtuntersuchungen einzuführen.

Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) betonte, mit dem Gesetz werde die Gesundheit der Bevölkerung erhalten und verbessert. Anlass der Debatte waren auch die vielen Fälle vernachlässigter Kinder.

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