Alleinritt?

  • Michael Müller
  • Lesedauer: 1 Min.

Sport müsse als Staatsziel ins Grundgesetz. So forderten es am Wochenende die deutschen Landessportbünde. Dies zu tun ist ihr gutes Recht und auch ihre Pflicht. Denn sie sind die wichtigsten regionalen Interessenvertreter des organisierten Sports – sie repräsentieren das mit 27 Millionen Mitgliedern größte bundesrepublikanische Subsystem.

»Der Bund schützt und fördert den Sport«, könnte die Formulierung lauten; in 15 der 16 Landesverfassungen ist sie so oder ähnlich bereits verankert. Das Grundgesetz deckt bisher lediglich die Förderung des Spitzensports. Mit einem Sport-Artikel würde es zudem nur einlösen, was bezüglich des Breitensports (und seiner notwendigen Förderung!) ohnehin längst an gesellschaftlichen Überzeugungen existiert.

Doch es gibt ebenso Argumente für den Status quo. Rechtliche wie politische. Gar nicht zu reden von den polemischen Abblockern, die gern die eher staatszielunwürdigen Kehrseiten des Sports, etwa Doping und Kommerzialisierung, thematisieren. Und warum schließlich soll der Sport ins Grundgesetz, wenn die Kultur auch nicht drin steht?

Zumindest dies scheint eine nicht ganz unberechtigte Frage zu sein. Und der Sport wäre deshalb gut beraten, seine Grundgesetzforderung nicht im Alleinritt angehen zu wollen.

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