nd-aktuell.de / 23.04.2008 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 3

Leiharbeit auch unter Redakteuren

Mindestens 16 Verlage betreiben legal Tarifflucht / Betriebsrat will zum Bundesarbeitsgericht

Manfred Wieczorek
Die Leiharbeit boomt, doch wer dabei nur an einfache Jobs in der Produktion oder Dienstleistung denkt, liegt falsch. Längst werden hochqualifizierte Tätigkeiten in Leiharbeit durchgeführt, zum Beispiel im Journalismus.
Ulrich Janßen, Betriebsrat bei der Nordwestzeitung
Ulrich Janßen, Betriebsrat bei der Nordwestzeitung

Die in Oldenburg erscheinende Nordwest-Zeitung hat in der Stadt und ringsum eine Monopolstellung, die sie nutzt, um ihre Geschäftsbereiche auszubauen. Schon 2004 ist die Konzernmutter Nordwest Medien ins Arbeitnehmer-Leihgeschäft eingestiegen und gründete die Nordwest Personaldienstleistungsgesellschaft (NWP). Die macht auch mit der eigenen Schwester munter Geschäfte und verleiht Redakteure und Volontäre an die Verlagsgesellschaft der Nordwest-Zeitung (NWZ). Ulrich Janßen, Be-triebsratsvorsitzender der NWZ, sagt klipp und klar: »Ein Verstoß gegen den Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.«

Und dennoch offenbar legal. Möglich machte es die rot-grüne Bundesregierung 2004 durch eine Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. »Die Bundesregierung hat die Befristung von Leiharbeitsverhältnissen aufgehoben, angeblich um den Arbeitsmarkt zu beleben. Tatsächlich ging es darum, Arbeit billiger zu machen«, sagt Janßen. Zwar wurde gleiche Bezahlung und Behandlung mit der Stammbelegschaft eingeführt – aber mit Ausnahmen. Über den »Klebeeffekt« sollten aus möglichst vielen Leiharbeitsverhältnissen feste Arbeitsplätze entstehen, argumentierte die Regierung. Soweit die Theorie.

In der Praxis werde aus dem Klebe- eher ein Drehtüreffekt, der Viele dauerhaft zu Leiharbeitern mache, beklagt der Betriebsratsvorsitzende. Wenn nämlich in der Verleihfirma ein Tarifvertrag gilt, dann darf die Bezahlung unterhalb des Lohns der vergleichbaren Stammbelegschaft liegen. »In unserem Fall besteht inzwischen rund ein Viertel der Redaktion aus Leiharbeitern aus der NWP«, weiß Janßen. Das gilt nicht nur für Neueinstellungen. Er berichtet von Kollegen, die zeitlich befristet als Redakteure des NWZ-Verlags arbeiteten, um danach als Leiharbeiter am gleichen Arbeitsplatz tätig zu werden. »Theoretisch und auch ganz praktisch kann jemand 20 Jahre Leiharbeit am gleichen Arbeitsplatz verrichten und daraus dann in Rente gehen.«

Mangels Alternative ließen sich die Kollegen darauf ein. »Nach wie vor ist der Arbeitsmarkt im Journalismus nicht so rosig, trotz der verbesserten Konjunktur. Wer gerade sein Volontariat abgeschlossen hat, ist froh, Berufspraxis zu sammeln und nimmt eine schlechtere Entlohnung in Kauf«, weiß Ulrich Janßen, der Sportredakteur bei der NWZ war. Auch ein NWZ-Volontariat sei mittlerweile nur als Leiharbeiter der NWP möglich, natürlich zu Konditionen weit unterhalb der üblichen Volontärsentlohnung.

»Hier wird Tarifflucht praktiziert«, urteilt Ulrich Janßen. Er befürchtet, dass die schlechter werdenden Arbeitsbedingungen auch die Qualität journalistischer Arbeit gefährden: »Zur Lohndrückerei kommt die enorme Arbeitsverdichtung. Die Seiten müssen layoutet werden, zusätzlich wird der Online-Auftritt betreut. Lokalredakteure müssen bei Terminen Notizen machen, fotografieren und Videos drehen. Die Zeit für Recherche und Schreiben wird immer knapper.«

Der NWZ als Vorreiter bei der Leiharbeit im Journalismus folgten weitere Verlage. Beim Deutschen Journalistenverband geht man davon aus, dass mindestens 16 weitere Verlage so vorgehen. Die Liste reicht von der Augsburger Allgemeinen über die Leipziger Volkszeitung bis zum Wiesbadener Kurier und der Frankfurter Rundschau. Zum Teil werden Redakteure bei Leiharbeitsfirmen der eigenen Verlage entliehen oder bei anderen Anbietern, wie es die Gießener Zeitung praktiziert. Bei der NWP leiht sich auch die Wilhelmshavener Zeitung Redakteure.

Bei der Tarifflucht ist die Leiharbeit nur ein Weg. Ein weiterer ist das Outsourcen von Redakteuren in eigenständige, nicht tarifgebundene Gesellschaften oder die OT-Mitgliedschaft im Verlegerverband. OT steht für »ohne Tarifbindung«. Auch bei der Volontärsausbildung gibt es weitere Schlupflöcher aus der tariflichen Zahlung. So werden Volontäre nicht im Verlag, sondern an Journalistenschulen angestellt.

Wie man sich am geschicktesten aus der tariflichen Bindung stiehlt, hat der Anwalt der NWZ, Christopher Melms, in der Zeitschrift Betriebs-Berater beschrieben. Detailliert stellt er dar, wie Firmen eine Leiharbeitsfirma gründen können, um Arbeitskräfte an sich selbst auszuleihen. Vor Gericht will der NWZ-Betriebsrat die Schließung dieses Schlupflochs erstreiten. Denn der Arbeitgeber nutze die Leiharbeit gezielt, um Tarifverträge systematisch zu umgehen. »Dies ist ein Verstoß gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer, auf der die Tarifautonomie fußt«, sagt Janßen. Zwar ging ein Prozess vor dem Landesarbeitsgericht verloren, doch Janßen setzt auf die Revision beim Bundesarbeitsgericht.