Neue und innovative Arzneimittel haben auch ihren Preis

  • Henning Fahrenkamp
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

In Deutschland werden verschiedene Kategorien von Arzneimitteln unterschieden: verschreibungspflichtige, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Medikamente der Selbstmedikation. Alle diese Arzneimittel haben unterschiedliche Preisniveaus oder sind auf vielfältige Weise von staatlichen und einzelvertraglichen Preisregulierungen betroffen. In Deutschland ist der Preis eines verschreibungspflichtigen Medikamentes durch die Arzneimittelpreisverordnung gesetzlich geregelt. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel erheben die Apotheken einen Aufschlag von drei Prozent des Einkaufspreises zuzüglich eines Festzuschlags von 8,10 Euro je Packung. Der Großhandel erhält prozentuale Aufschläge zur Vergütung der Beschaffung, Bevorratung und Verteilung von Arzneimitteln von Herstellern an Apotheken. Der Apothekenabgabepreis ist für alle verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel einheitlich.

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