Der große Bluff

  • Elke Schenk
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Autorin ist Lehrerin im berufsbildenden Schulwesen und in der EU-AG von attac aktiv.
Die Autorin ist Lehrerin im berufsbildenden Schulwesen und in der EU-AG von attac aktiv.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Reiseprospekt und dem Vertrag von Lissabon? Beim Reiseprospekt haben wir gelernt, die Werbebotschaften zu entschlüsseln und mit dem Kleingedruckten zu vergleichen. Beim neuen EU-Vertrag werden wir Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, den Werbeprospekt für bare Münze zu halten. Wer sich mit dem Kleingedruckten beschäftigt oder gar das Ziel der Reise ändern will, wird angefeindet. Ziel sowie Routenverlauf der europäischen Reise werden vom Veranstalter, den Regierungen, festgelegt, für uns gleich gebucht und dann die saftige Rechnung präsentiert. Alternativen sind von vornherein ausgeschlossen. Die Abgeordneten haben sich in großer Mehrheit als willige Fahrkartenknipser erwiesen. Sie beschwichtigen uns mit bunten Katalogen vom sozialen und friedliebenden Europa und der Versicherung, der Rechtsweg stünde allen offen, falls der Reiseveranstalter seine Versprechen nicht einhalte. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Berufung auf die Grundrechtecharta.

Nun ist Europa an Grund- und Menschenrechtserklärungen reich gesegnet. Wozu braucht die EU eine eigene Grundrechtecharta? Aus Prestigezwecken? Es lohnt sich, diese Charta einer genaueren Analyse zu unterziehen, um zu ermitteln, wes Geistes Kind sie ist. Schon in ihrer Präambel werden die Prioritäten unmissverständlich gesetzt: Während die Union zur Entwicklung gemeinsamer Werte wie Würde, Freiheit, Solidarität lediglich beitragen will, werden die wirtschaftlichen Grundfreiheiten Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit sichergestellt. Das entsprechende Abkommen der Welthandelsorganisation vorwegnehmend, werden geistige Eigentumsrechte (Patentrechte) zu Grundrechten aufgewertet, das Eigentumsrecht wird keiner Sozialpflichtigkeit unterworfen. Demgegenüber wird bei den sozialen Grundrechten nicht das Grundrecht selbst, sondern nur der formale Zugang geachtet oder anerkannt. Die Auslegungshinweise zur Charta, die von den Gerichten gebührend zu berücksichtigen sind, sehen u. a. eine Einschränkung im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation vor. Nun enthält diese Charta durchaus Freiheits-, Schutz- und Beteiligungsrechte des Citoyen im Verhältnis zum Staat, wie sie seit der Französischen Revolution erkämpft wurden. Ihr geringes Gewicht bestätigt schlagartig eine neue Formulierung in Art. 6 (1) EU-Vertrag: »Die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig«. Überwachungsinstanz ist der EuGH, nicht etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der EuGH ist jedoch auch für die Einhaltung der Verträge zuständig und entscheidet somit, ob er den Verträgen oder den Grundrechten Vorrang einräumen soll – ein verfassungsrechtlicher Skandal. Wem der EuGH im Zweifel Vorrang einräumt, haben die jüngsten Urteile zum Streikrecht und zur Tariftreue jedem vor Augen geführt.

Grundgesetz Artikel 1 (3) bindet alle staatlichen Gewalten an die Grundrechte als »unmittelbar geltendes Recht«. Diese wichtige Schutzklausel vor staatlicher Willkür gilt zukünftig nichts mehr: Dem EU-Vertrag könnten »keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen«. Die Erosion der Grundrechte, an der Schäuble & Co. schon fleißig arbeiten, erhält mit dem Lissabon-Vertrag eine pseudo-legale Grundlage.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal