Kleinkindbetreuung im Bundeskabinett

Nach 2013 Rechtsanspruch auf Kitaplatz

  • Lesedauer: 1 Min.
Für den Ausbau der Kleinkinderbetreuung hat das Bundeskabinett den Weg endgültig freigemacht.

Berlin (dpa/ND). Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch soll es bis 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot geben – insgesamt für 750 000 Kinder. Danach sollen alle Eltern für Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung erhalten. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt vier Milliarden Euro. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte, nun könnten endlich »die ellenlangen Wartelisten« bei Jugendämtern und Kitas abgebaut werden. Derzeit werden bundesweit 321 000 oder 15,5 Prozent der unter Dreijährigen betreut. Allerdings stehen im Westen für nur knapp 9,9 Prozent der unter Dreijährigen Angebote zur Verfügung – im Osten dagegen für 41 Prozent. Ab dem dritten Lebensjahr greift der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der bereits Ende der 90er Jahre beschlossen worden war. Die neuen Angebote sollen bis 2013 zu 30 Prozent mit Hilfe von Tagesmüttern geschaffen werden. Die anderen Plätze werden in Kindertagesstätten eingerichtet.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Bundesjugendring und die Partei DIE LINKE kritisierten, dass künftig auch private profitorientierte Kita-Unternehmen in den Genuss staatlicher Subventionen kommen können.

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