Gericht entzieht Regierung Kriegsgewalt

Bundesverfassungsrichter: Deutscher Einsatz in AWACS-Flugzeugen war verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestags bei Auslands- einsätzen der Bundeswehr gestärkt. Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Aufklärungsflugzeugen der NATO zu Beginn des Irak-Kriegs 2003 war wegen der fehlenden Zustimmung des Bundestags verfassungswidrig.

AWACS-Aufklärer auf der ILA in Berlin ND-
AWACS-Aufklärer auf der ILA in Berlin ND-

Karlsruhe (Agenturen/ND). Weil die NATO-Aufklärungsflüge mit Bundeswehrsoldaten 2003 dem Schutz vor einem befürchteten Angriff Iraks auf die zur NATO gehörende Türkei dienten, bestand aus Sicht des Gerichts eine konkrete Gefahr für eine Verwicklung der Soldaten in den Konflikt. Das Grundgesetz habe jedoch »die Entscheidung über Krieg und Frieden dem Deutschen Bundestag als Repräsentationsorgan des Volkes anvertraut«, heißt es in dem Urteil. Die Karlsruher Richter gaben damit einer fünf Jahre alten Klage der FDP-Bundestagsfraktion statt.

Die Opposition wertete die Entscheidung als Absage an das neue sicherheitspolitische Konzept der Union. »Damit ist allen Überlegungen eine Absage erteilt, aus der Parlamentsarmee eine Regierungsarmee zu machen«, sagte FDP-Chef Guido Westerwelle. Aus Sicht...


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