Rettungsschwimmer in Not

Anhörung zu Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss / Streit um die Kosten des Dienstes

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Entwurf für das neue Landesrettungsdienstgesetz stellt keinen der Betroffenen zufrieden. Und das – wie gestern bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Landtags deutlich wurde –, obwohl es um geringe Summen geht.

Das Problem ist die finanzielle Situation des Rettungsdienstes an den märkischen Gewässern. Im Unterschied zu anderen Bundesländern sind allein die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig. In neun Bundesländern werden Investitionen der Wasserrettung vom Land bezuschusst, in vier Ländern übernimmt das Land die Betriebskosten. Brandenburg als das wasserreichste Bundesland Deutschlands hält sich da heraus.

Der Präsident des Landesverbandes der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Armin Zimmermann, verwies am Mittwoch auf 240 Opfer innerhalb der vergangenen vier Jahre. Wenn die Regierung Brandenburg als Wassertourismusland entwickeln wolle, dann müsse sie das auch finanziell untersetzen. Die rund 5500 Mitglieder des brandenburgischen Wasserrettungsdienstes leisten ehrenamtlich pro Jahr zusammen rund 260 000 Stunden ab. Doch die Mitglieder werden älter und weniger, warnte Zimmermann. Nachwuchs könnte nur gewonnen werden, wenn die Tätigkeit attraktiv sei, und dies sei mit Geld verbunden.

Doch der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Wasserrettung vollständig Angelegenheit der Landkreise bleibt. Eine Förderung der Wasserrettung aus Mitteln für den Tourismus blockt die Regierung ab. Dies sei »nicht möglich«. Auch den Vorschlag, Mittel der Jugendhilfe in diesem Bereich zu verwenden, lehnt Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) ab, weil sie diese Idee »grundsätzlich für nicht geeignet« hält. Lediglich bei Investitionen für den Rettungsdienst in touristisch bedeutsamen Gebieten sei der Einsatz von Mitteln aus der Wirtschaftsförderung denkbar.

Die Linkspartei kritisiert, dass sich das Land nicht zu seiner Verantwortung bei der Wasserrettung bekennt. Die Abgeordnete Birgit Wöllert empfiehlt die Bildung eines Fonds von einer Million Euro, in den das Land, die Kreise und die Krankenkassen zu gleichen Teilen einzahlen. Mit einer solchen Lösung wäre »keiner der Beteiligten überfordert«.

Das wies Dorothee Binder-Pinkepank von den Krankenkassen-Verbänden mit dem Verweis auf die Rechtslage zurück. Die gesetzlichen Kassen dürften in keinerlei »Töpfe« einzahlen, sondern nur »tatsächlich erbrachte Leistungen« vergüten. »Landesrecht bricht hier nicht Bundesrecht.« Mit dem vorgelegten Entwurf werde das Land nicht seiner Aufgabe gerecht, einen Beitrag für den Rettungsdienst zu leisten. Binder-Pinkepank forderte ein Mitspracherecht der Kassen, die 90 Prozent der Rettungsdienstleistungen bezahlen. »In diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser neben ihren Budgets für die notärztliche Versorgung mehr als 15 Millionen Euro«, betonte sie.

»Wo haben Sie diese Zahl her«, fragte Dieter Borchmann von der Krankenhausgesellschaft. Er bestritt diese Summe ganz entschieden und sah in der beabsichtigten Neufassung des Rettungsdienstgesetzes einen bedenklichen »Eingriff in die Krankenhauswelt«. Borchmann zufolge zielt die Novelle darauf ab, die niedergelassenen Ärzte aus ihrer Verantwortung für den Rettungsdienst zu entlassen und die Krankenhäuser allein in die Pflicht zu nehmen. Doch stoßen auch die Krankenhäuser an personelle Grenzen, erinnerte Borchmann. »Derzeit sind 160 Stellen nicht besetzt.«

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