Urteile zu Auto und Kfz-Versicherung

Kurz

Wird ein Autofahrer wegen eines Verkehrsverstoßes von der zuständigen Behörde zur Teilnahme am Verkehrsunterricht (»Aufbauseminar«) verpflichtet, ist der Führerschein weg, wenn der Autofahrer dieser Anordnung nicht in der festgesetzten Frist nachkommt; die Fristsetzung ist unabdingbar: Hat ein Fahranfänger (»Fahrerlaubnis auf Probe«) während der Probezeit Ordnungswidrigkeiten begangen und muss an einem »Aufbauseminar für Fahranfänger« teilnehmen, darf ihm der Führerschein nicht entzogen werden, wenn versäumt wurde, ihm für die Teilnahme eine Frist zu setzen. (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. November 2007 – 9 A 4822/05)

Hat ein Autofahrer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ...


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