Frau verlässt Familie für lesbische Liebe: Unterhalt gefährdet

Bundesgerichtshof

Wer seine Familie für einen homosexuellen Partner verlässt, kann dadurch seinen Unterhaltsanspruch verlieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich im Fall einer Frau aus Brandenburg entschieden, die ihre lesbische Neigung entdeckt hatte und zu Hause auszog – nach 26-jähriger Ehe und fünf gemeinsamen Kindern. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kann es einem Ehepartner unzumutbar sein, weiterhin für den Unterhalt des anderen aufzukommen, wenn dieser eine dauerhafte neue Liebesbeziehung eingehe. Dieser – allgemeine – Grundsatz gelte für gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Beziehungen gleichermaßen.

Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg die Klage der inzwischen geschiedenen Frau gegen ihren Ex-Mann erneut prüfen. Sollte das Gericht feststellen, dass die Ehe schon vor dem...


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