Kinder-Invaliditätsversicherung: Kein Ausschluss von Leistungen aufgrund angeborener Krankheiten
Urteil
Für seinen im Januar 1996 geborenen Sohn schloss der Vater im April 1998 eine Invaliditäts-Zusatzversicherung ab. Ein halbes Jahr später stellte der Hausarzt einen ererbten Blutgerinnungsdefekt bei dem Kind fest (»Bluterkrankheit«). Später traten in regelmäßigen Abständen innere Blutungen an den Gelenken auf. Der Junge wurde schon mit sieben Jahren als »zu 80 Prozent Schwerbehinderter« eingestuft. Der Versicherer lehnte jede Leistung ab und verwies auf die Versicherungsbedingungen.
»Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die durch angeborene oder im ersten Lebensjahr aufgetret...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.