nd-aktuell.de / 14.05.2008 / Ratgeber / Seite 5

Teilabnahme

Bauverträge

Manche Bauverträge sehen Teilabnahmen vor, wobei einzelne Bauabschnitte während des Bauablaufs begutachtet und vom Bauherren und Käufer formal abgenommen werden. Der Verband privater Bauherren rät davon ab, solche Teilabnahmen vertraglich zu vereinbaren. Sie kosten Zeit und auch Geld, da der Bauherr als Laie die Teilbauabschnitte nur mit einem Sachverständigen beurteilen kann. Unverzichtbar ist aber die Bauabnahme am Ende des Hausbaus. Sie ist rechtlich neben dem Vertragsabschluss der wichtigste Schritt. Mit der Bauabnahme wird der Bau formal als mängelfrei akzeptiert und geht in die Haftung des Bauherrn über.