nd-aktuell.de / 15.05.2008 / Brandenburg / Seite 17

Kalter Krieg den Mützen, Fähnchen und Medaillen

Aber Innensenator beruhigt CDU-Abgeordneten: Kein strafbarer Massenverkauf zur DDR-Verherrlichung

Begehrtes Gut für Touristen – hier am Checkpoint Charlie feil geboten. ND-
Begehrtes Gut für Touristen – hier am Checkpoint Charlie feil geboten. ND-

(ND-Herrmann). Eine »geduldete DDR-Verherrlichung« glaubte der CDU-Abgeordnete Sascha Steuer aufgedeckt zu haben und verwies auf Verfassungswidrigkeit von Mützen, Fähnchen und Medaillen. Offenbar will er diesen Devotionalien den Kalten Krieg erklären und wandte sich mit einer Anfrage an den Innensenator. Die gestern verbreitete parlamentarische Antwort von Ehrhart Körting (SPD) fiel allerdings gelassen aus.

Eine »rasante Zunahme von Verkaufsständen mit DDR-verherrlichenden Devotionalien« hatte Steuer beobachtet. Der zuständige Senator hingegen sah lediglich »Gegenstände mit Bezug zur ehemaligen DDR« überwiegend von Touristen »noch« nachgefragt. Auch nach Beobachtung des Handelsverbandes Berlin Brandenburg sei aber der Verkauf in den letzten Jahren »eher rückläufig«. Die Anzahl von Verkaufsständen werde nicht erhoben, so gebe es auch keine Aussagen über deren mögliche Zunahme.

Einen Sprengsatz könnten die im Straßenbild kärglicher gewordenen Stände mit Uniformteilen, Medaillen und anderen Erinnerungsstücken vielleicht doch noch bergen. Doch auch hier Fehlanzeige. Denn eine Prüfung aus strafrechtlicher Sicht hatte lediglich Symbolen der Freien Deutschen Jugend (FDJ) zu gelten, die aber war nur »in der damaligen Bundesrepublik mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. 7. 1954 bestandskräftig verboten worden«, erinnert Körting. Dieses Verbot bezog sich jedoch »ausschließlich auf die FDJ im ehemaligen Westdeutschland – nicht auf die FDJ der DDR«.

Da sieht denn folgerichtig die Staatsanwaltschaft beim Landgericht (LG) keine strafrechtliche Relevanz, für andere Symbole aus der DDR existieren keine entsprechenden Organisationsverbote. »Ihr Zeigen und auch ihr Verkauf verstoßen nicht gegen strafrechtliche Normen.«

Da erweist sich auch die Frage des CDU-Politikers nach den Anweisungen der Sicherheitsbehörden und Ordnungsämter »gegen den Massenverkauf von Produkten mit verfassungsfeindlichen Aufdrucken, ggf. auch Namen verfassungsfeindlicher Organisationen, vorzugehen«, als müßig. Die Skandalisierung schlägt fehl, denn es werde keine Straftat begangen, stellt der Innensenator klar. Deshalb »bestehen keine Anordnungen zum Umgang mit entsprechenden Verkaufsständen in der Berliner Polizei«.