nd-aktuell.de / 06.06.2008 / Politik / Seite 6

Angeklagt

Chalid Scheich Mohammed / Der Terrorist steht in Guantanamo vor einem Militärtribunal

Olaf Standke

»Guantanamo Five« hat die Presse die fünf Terrorverdächtigen getauft, die seit gestern vor dem umstrittenen Militärtribunal auf dem US-amerikanischen Stützpunkt stehen und sich insgesamt 169 Anklagepunkten stellen müssen, darunter Verschwörung, Mord und Flugzeugentführung. Einem gilt dabei die besondere Aufmerksamkeit: Chalid Scheich Mohammed, von den Pentagon-Ermittlern zum »Mastermind«, zum Gehirn der Anschläge vom 11. September 2001 ernannt. Er soll sich in den Verhören geradezu mit den Planungen der Flugzeugattentate in New York und Washington gebrüstet haben – aber was kann man in diesem Prozess wirklich glauben, wenn man weiß, dass die Geständnisse des 44-Jährigen auch ein Resultat des berüchtigten »Waterboarding« der CIA sind. Dabei hat der Verhörte das Gefühl, er werde regelrecht ersäuft. Folter nennen das Menschenrechtsorganisationen, Juristen und auch viele westliche Regierungen; von »harschen Verhörmethoden« spricht USA-Präsident George Bush und hat sie ausdrücklich erlaubt. Selbst FBI-Experten haben darauf hingewiesen, dass der mutmaßliche Terrordrahtzieher unter dieser Folter Anschläge und Anschlagspläne gestanden habe, die er sich nun wahrlich nicht zuschreiben könne. Nicht nur das spottet in diesem Verfahren jeder Rechtsstaatlichkeit, wie groß auch immer die Verantwortung des gebürtigen Kuwaiters für den Tod von 3000 Menschen sein mag.

Als Mohammed 2003 von den Sicherheitsbehörden in Pakistan, wo er in der Provinz Belutschistan aufgewachsen ist, gefasst wird, gilt er als Nr. 3 des Al-Qaida-Netzwerkes. Er wird an das Pentagon übergeben, verschwindet für drei Jahre in Geheimgefängnissen und kommt schließlich 2006 nach Guantanamo. In den 80er Jahren hat er in den USA studiert und soll einen Abschluss als Ingenieur erworben haben. Jetzt droht ihm die Todesstrafe, vorausgesetzt, das Sondergericht selbst hält einer juristischen Prüfung stand. Der Oberste Gerichtshof der USA stoppte schon 2006 eine ähnliche Einrichtung als verfassungswidrig. Er will noch in diesem Monat über die Rechte der Gefangenen in Guantanamo entscheiden, die bisher zum Beispiel nur sehr eingeschränkten anwaltlichen Beistand kannten.