Klage gegen Italien?
Bundesregierung nach Urteilen für NS-Opfer auf Konfrontationskurs
Die Bundesregierung will sich juristisch gegen neue Schadensersatzklagen von italienischen Zwangsarbeitern aus der NS-Zeit wehren. Das Kassationsgericht in Rom hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass Zwangsarbeiter vor italienischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagen können.
Berlin (Agenturen/ND). Ein Sprecher des Auswärtigen Amts (AA) sagte am Freitag, man prüfe das Urteil des italienischen Kassationsgerichts und behalte sich rechtliche Schritte vor. Deutschland könnte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen Italien klagen. Das würde die Beziehungen zwischen beiden Ländern allerdings schwer belasten.
Die Bundesregierung hatte das Kassationsgericht angerufen, um den Grundsatz zu bestätigen, dass Staaten nicht vor Gerichten eines anderen Staates verklagt werden können. Das oberste italienische Zivilgericht hatte die Klagen von etwa 50 ehemaligen Zwangsarbeitern wegen ihrer Leiden dagegen als legitim erklärt. Die Deportationen seien »ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit« gewesen. Die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich vor italienischen Zivilgerichten auf die Staatsimmunität zu berufen. Bei der Ablehnung neuer Schadensersatzklagen berufen sich Regierungsexperten in Berlin auf den Fried...
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