Rechtsfrage

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BAG erschwert kurzfristige

Tarifflucht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Arbeitgebern die kurzfristige Tarifflucht erschwert. Nach dem Urteil müssen die Arbeitgeber die Gewerkschaften über entsprechende Schritte ihrer Mitglieder informieren, wenn ein neuer Tarif bereits absehbar ist. Ein Wechsel in eine Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung oder auch ein sogenannter Blitzaustritt seien sonst nicht wirksam.

Im konkreten Fall hatte sich die Druckindustrie am 29. Mai 2002 mit der Gewerkschaft ver.di über einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Nach Bestätigung durch die Verbandsgremien trat der Vertrag am 19. Juni rückwirkend zum 1. April 2002 in Kraft. In der Zeit dazwischen wechselte die Druckerei Mayer & Söhne aus dem bayerischen Aichach kurzfristig von einer Verbandsmitgliedschaft mit in eine Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung (Az: 4 AZR 419/07).

AFP

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