Darf ein Abgeordneter ins Gefängnis?

Landesverfassungsgericht verhandelte das Besuchsrecht des Sozialisten Stefan Sarrach

Der Anwalt Sarrach ist Landtagsabgeordneter der Linkspartei.
Der Anwalt Sarrach ist Landtagsabgeordneter der Linkspartei.

Darf das Potsdamer Justizministerium Vermerke über einen Landtagsabgeordneten fertigen? Darf es ihm verwehren, Häftlinge in Justizvollzugsanstalten zu besuchen? Um diese Fragen zu klären, zog der Abgeordnete Stefan Sarrach vor das Landesverfassungsgericht. Gestern kam es zur mündlichen Verhandlung, die mehr als vier Stunden dauerte.

Die Entscheidung werde aber erst am 28. Juli verkündet, erklärte Sarrach anschließend. Auf ihn wirkten die Verfassungsrichter nachdenklich. »Wir werden sehen, wohin diese Nachdenklichkeit führt.«

Sarrach fühlt sich vom Justizministerium ausgeforscht. Hintergrund ist, dass der Abgeordnete im August 2005 einen Häftling in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel besuchen wollte. Bei einer Akteneinsicht stieß er später auf den Vermerk eines Ministerialrats dazu. Einer Abschrift des Abgeordneten zufolge verfasste der Ministerialrat eine Art Personeneinschätzung zu der Frage, ob Sarrach mit Erkenntnissen aus dem Besuch später an die Öffentlichkeit gehen würde.

Dazu muss man wissen, dass besagter Häftling im Jahr 2004 eine rbb-Journalistin mit Informationen versorgt hatte, als Foltervorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt hochkamen.

Sarrach sieht sich auch in seiner Arbeit als justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion behindert und gegängelt. Zwar ist ihm noch nie ein Gefängnisbesuch verwehrt worden. Aber es könnte dazu kommen, denn jedes Mal werde geprüft, sagt er.

Der Vorwurf, man habe den Abgeordneten Sarrach ausspioniert, sei »völlig absurd«, hat Justizministeriumssprecher Thomas Melzer erklärt.

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