Änderungen bei der Mitbestimmung

Berliner Senat novelliert Personalvertretungsgesetz

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Berlin (ND-Beyer). Im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstagabend bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes. Demnach verlieren Personalvertreter im öffentlichen Dienst künftig einige Mitbestimmungsrechte. Der Senat hat so fortan etwa die letzte Entscheidung bei allen Einstellungen und Kündigungen für Mitarbeiter mit hoheitlichen Aufgaben wie in der Bauaufsicht oder in den Ordnungsämtern. Auch bei Versetzungen innerhalb der Landesverwaltung, Einführung neuer Informationstechnologien und bei verhaltensbedingten Kündigungen entscheidet nun der Senat und nicht mehr die paritätisch besetzte Einigungsstelle.

Bei der Einstellung von Ein-Euro-Kräften und ABM-Stellen sollen die Personalvertretungen künftig erst ab einem Einsatzzeitraum von sechs beziehungsweise neun Monaten Mitbestimmungsrechte erhalten, die Mitbestimmung bei der Einstellung von Vertretungskräften an Schulen wurde praktisch beseitigt. Der Senat entscheidet künftig zudem allein über die Einführung von Arbeitszeiterfassungsgeräten.

Gewerkschaften und der Berliner Hauptpersonalrat hatten die Novelle als »demokratiefeindlich« und »Rückfall in Obrigkeitsdenken« bezeichnet. Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Uwe Januszewski, kritisierte, dass SPD und LINKE zwar das Gespräch mit Gewerkschaften und Personalvertretungen gesucht, deren Kritik in wesentlichen Punkten jedoch »nur halbherzig« aufgenommen hätten. Man sei enttäuscht, »dass gerade ein rot-roter Senat an Veränderungen bei der Mitbestimmung herangegangen ist«. Januszewski hob aber das Engagement des Abgeordneten Uwe Doering hervor, der für die LINKE die Gespräche mit der SPD-Fraktion und den Gewerkschaften führte.

Der Senat hatte die Änderungen auch damit gerechtfertigt, dass Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 gezogen würden. Damit waren der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Grenzen gesetzt worden. Die Begründung wertete ein Sprecher des Hauptpersonalrats auf ND-Nachfrage als »vorgeschobenes Argument«. Ende der 90er Jahre habe eine Prüfung durch den Senat ergeben, dass das Berliner Personalvertretungsgesetz verfassungskonform sei. Der LINKE-Landesvorsitzende Klaus Lederer wies die Argumentation gegenüber ND als »Unsinn« zurück. In einer Mitteilung der LINKEN wird aufgeführt, dass die bürgerliche Opposition in Berlin nach dem Urteil darauf zu drängen begann, das Landesgesetz »verfassungskonform« zu machen. Kommentar Seite 4

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