Doktortitel sind keine Ware
Wegen Bestechlichkeit in 61 Fällen wurde vor einigen Tagen Martin D. vom Hildesheimer Landgericht zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und der Zahlung einer Geldstrafe von 75 000 Euro verurteilt. Der Geschäftsführer einer wissenschaftlichen Beratungsfirma war beschuldigt worden, Interessenten an einem Doktortitel gegen Honorar an einen Hannoveraner Juraprofessor vermittelt zu haben. Für den Juristen war es ein lukrativer Nebenverdienst. Insgesamt 153 750 Euro soll er am Doktormachen verdient haben. Er war bereits im April 2008 ebenfalls wegen Bestechlichkeit zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Dieses Urtei...
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