Praktizierte Toleranz am Sterbebett

Frankreichs Justiz drückt beide Augen zu

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

»Therapeutische Hartnäckigkeit« bei Sterbenden ist den Ärzten in Frankreich verboten. Die aktive Sterbehilfe allerdings soll nicht legalisiert werden.

Sterbehilfe ist in Frankreich ein breit und kontrovers diskutiertes Thema – vor allem seit im Jahre 2003 Marie Humbert dem Leiden ihres nach einem Verkehrsunfall hirngeschädigten, blinden und vollständig gelähmten Sohnes Vincent auf dessen Wunsch mit einer tödlichen Injektion ein Ende machte. Ein Ermittlungsverfahren, das zunächst gegen sie und wegen unterlassender Hilfeleistung auch gegen den behandelnden Arzt Dr. Frédéric Chaussoy eingeleitet wurde, hat die Justiz bald eingestellt, einen Prozess gab es nicht.

Das macht die gegenwärtige Lage in Frankreich deutlich: Dem Gesetz nach ist aktive Sterbehilfe nach wie vor verboten und wird dem Totschlag gleichgesetzt. Doch da die tägliche ärztliche Praxis oft ganz anders aussieht, auch wenn man selten offen darüber spricht, wurde das Gesetz zwischen 1998 und 2005 mehrfach »entschärft« und den Realitäten angepasst. Vor allem s...


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