Steuerliche Förderung des Trauscheins

Das vor 50 Jahren eingeführte Ehegattensplitting entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit

  • Barbara Höll und Daniela Trochowski
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Heute vor fünfzig Jahren wurde das »Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts« verkündet. Das Ehegattensplitting war geboren. Grund, den Jubilar zu feiern? Eher nicht.

Kaum eine andere Regelung im Einkommensteuerrecht ist so umstritten wie das Ehegattensplitting und dies seit seinem Bestehen. Die Verfassungsrichterin Erna Scheffler, die 1957 an dem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil mitgewirkt hatte, wertete die 1958 durch den Bundestag beschlossene Regelung schon damals als verfassungswidrig.

Das Splitting geht davon aus, dass beide Ehegatten je zur Hälfte zum Familieneinkommen beitragen. Auf welche Weise – ob durch Kinderbetreuung oder Erwerbsarbeit – soll dabei nicht interessieren. Aus diesem Grund wird im Splittingverfahren das gemeinsame Einkommen halbiert, dem (progressiven) Steuertarif unterworfen und die Steuer addiert. Der Vorteil entsteht dadurch, dass das Einkommen mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz besteuert wird – bis zu 8000 Euro Steuern können Eheleute derzeit jährlich sparen.

Die dem Splitting zugrunde liegende Annahme ist heute längst nicht mehr zeitgem...


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