Keine Beugehaft zu Mord an Buback

Bundesanwaltschaft scheitert in Karlsruhe mit Anträgen gegen Folkerts, Mohnhaupt und Klar

Gegen die ehemaligen RAF-Terroristen Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar wird keine Beugehaft verhängt. Das entschied am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Karlsruhe (AFP/ND). Die Bundesanwaltschaft hatte die Beugehaft beantragt, weil die drei Ex-Terroristen bislang die Aussage zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verweigern. Buback und zwei Begleiter waren im April 1977 in Karlsruhe von zwei bis heute unbekannten Tätern, die auf einem Motorrad fuhren, erschossen worden. Die Bundesanwaltschaft wollte mit Hilfe der Beugehaft gegen die früheren RAF-Mitglieder klären, ob deren ehemaliger Genosse Stefan Wisnieswki beim Mord an Buback der Todesschütze war.

Die Ermittlungen gegen den bis dahin in dem Fall nicht beschuldigten Wisniewski waren im April aufgenommen worden, nachdem der frühere RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock gegenüber Michael Buback, dem Sohn des getöteten Generalbundesanwalts, den Verdacht auf Wisniewski gelenkt hatte. Bislang unbekannte...


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