Versprechen für mehr Datenschutz

Bundesregierung plant Gesetzentwurf: Künftig keine Weitergabe von Daten ohne Zustimmung

  • Lesedauer: 3 Min.
Als Reaktion auf den Skandal mit illegal gehandelten Daten will die Bundesregierung den Datenschutz verschärfen und die Rechte der Verbraucher stärken.

Berlin (Agenturen/ND). Die Weitergabe persönlicher Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen will die Bundesregierung für die Zukunft verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Ende November dem Kabinett vorliegen, kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag in Berlin an. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich nach dem Spitzentreffen mit Vertretern der Bundesregierung und der Länder zufrieden. »Wir haben uns da ziemlich schnell getroffen.«

Laut Schäuble ist vorgesehen, das bisherige Prinzip beim Datenhandel umzukehren. Bislang können Unternehmen private Daten wie Anschrift und Alter, aber auch Kontonummern für Werbezwecke verkaufen, wenn die Betroffenen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Künftig könnte gelten: Einwilligung statt Widerspruch. Dies hatten Verbraucherschützer und Opposition seit Langem gefordert.

Zudem will der Gesetzgeber nun unterbinden, dass Geschäfte im Internet häufig nur geschlossen werden können, wenn der Käufer eine Weitergabe seiner Daten erlaubt. Diese Kopplung soll verboten werden. Außerdem sollen Gewinne aus dem unrechtmäßigen Datenhandel abgeschöpft sowie die Bußgeld- und Strafvorschriften verschärft werden. Im Gespräch ist eine Kennzeichnungspflicht, damit die Herkunft von Daten erkennbar wird. Zudem soll ein Gütesiegel eingeführt werden. Die Innenministerkonferenz (IMK) wird sich nach Worten ihres amtierenden Vorsitzenden, Brandenburgs Ressortchef Jörg Schönbohm (CDU), mit bestehenden Defiziten befassen. Bei der IMK im November sollen die Ergebnisse vorliegen und in den Gesetzentwurf einfließen.

Schäuble hatte sich nach den jüngsten Skandalen zunächst skeptisch gezeigt, ob Gesetzesänderungen nötig sind. Nach dem Treffen, an dem auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) und Wirtschaftsstaatssekretär Walther Otremba teilnahmen, sagte er, der illegale Datenhandel gebe Anlass zu großer Sorge. Bei den Beratungen habe es ein großes Maß an Übereinstimmung gegeben.

Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen hatten rasche Verbesserungen des Datenschutzes gefordert und vorgeschlagen, sie in das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Scoring einzubringen. Damit soll die Einstufung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern transparenter werden. Schäuble stellte einen eigenen Gesetzentwurf als den besseren Weg dar.

Das Problem der Weitergabe von Daten aus amtlichen Melderegistern soll mit diesem Gesetzentwurf nicht behandelt werden. Schäuble verwies darauf, dass derzeit die Abstimmung über ein neues Bundesmelderegister läuft, das der Bund nach den Beschlüssen der Föderalismuskommission einrichten wird. Auch Schaar nannte es richtig, dies im Zusammenhang mit dem Melderecht und nicht mit dem Datenschutzgesetz zu behandeln. Eine einfache Auskunft nach einer Anschrift ist laut Schaar derzeit ein »Jedermannrecht«.

Seehofer wertete die geplanten Gesetzesverschärfungen als einen »Durchbruch« für mehr Verbraucherschutz, rief aber Verbraucher und Wirtschaft zu mehr Wachsamkeit auf. »Jeder, der freiwillig seine Daten rausgibt, sollte immer im Auge haben, warum und zu welchem Zweck er das tut.«

Dass Verbesserungen kontrolliert werden müssen und die Datenschutzbeauftragten mehr Geld brauchen, betonte LINKE-Vorstandsmitglied Jan Korte. Das Geld könne Schäuble »zum Beispiel bei den unnötigen und teuren Schnüffelprojekten von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz abziehen«.

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