Lubmin-Streit spitzt sich zu

Anhörung im Landtags-Wirtschaftsausschuss / Eingabefrist endet bald

  • Velten Schäfer, Schwerin
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Gegner des Lubminer Kraftwerksprojekts beklagen sich über ihre Behandlung durch den Landtag – und bereiten sich auf das Anhörungsverfahren vor der Umweltbehörde vor.

Wenn in Schwerin über das geplante Lubminer Steinkohlekraftwerk gesprochen wird, gehen die Meinungen stets weit auseinander. So war es auch nach der gestrigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags: Während der Ausschussvorsitzende Jochen Schulte (SPD) von einer »ruhigen, sachlichen Diskussion« sprach, in der es lediglich Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben habe, inwiefern sich der Landtag überhaupt in das »rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren« einmischen dürfe, sahen die Vertreter der Initiative – Ulrich Söffker, LINKE-Fraktionschef Wolfgang Methling und der frühere SPD-Landtagspräsident Hinrich Kuessner – eine »skandalöse Behandlung« der Kraftwerksgegner. Methling meldete ferner Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des bisherigen Verfahrens an: Sämtliche Ermessensentscheidungen würden im Sinne des Investors gefällt. Der dänische Staatskonzern DONG Energy möchte bei Lubmin auf dem Gelände der Energiewerke Nord (EWN) ein 1600-Megawatt-Kraftwerk mit zwei Blöcken errichten.

Durchgesetzt worden war der gestrige Anhörungstermin durch die Initiative selbst, die im Frühjahr innerhalb weniger Wochen mehr als 30 000 Unterschriften sammeln konnte. Schon im Vorfeld hatte es Ärger gegeben, als bekannt wurde, dass der Ausschuss nur die Initiative und keine externen Experten hören wollte – anders als sonst üblich.

Von den Schweriner Parteien steht die CDU hinter dem Projekt. Auch die FDP befürwortet den Bau, fordert aber die Berücksichtigung der CO2-Abscheidungstechnik, wie sie seit kurzem in Schwarze Pumpe erprobt wird. Die SPD favorisiert laut Vorstandsbeschluss ein Kraftwerk in halber Größe, LINKE und Grüne lehnen es ab.

Der Konflikt steuert derweil auf einen nächsten Höhepunkt zu. Nachdem im Dezember in einem Schnellverfahren eine Vorgenehmigung erteilt wurde, endet nun am 15. September die Einwendungsfrist. Am 28. Oktober beginnt das Anhörungsverfahren mit Investor, Bürgern und dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur (StAUN). Um kritische Bürger für dieses Verfahren vorzubereiten, hatte der BUND eigens Argumentationsschulungen angeboten. Für ein spannendes Verfahren könnte also gesorgt sein.

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