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CSU bleibt Wahlkampfthema erhalten

Verfassungsrichter verhandeln über Pendlerpauschale / Urteil wird bis Jahresende erwartet

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Rückkehr zur Pendlerpauschale bleibt ungewiss. Das Bundesverfassungsgericht stellte am Mittwoch in Karlsruhe klar, dass es nicht über die Wiedereinführung der alten Pauschale vom ersten Kilometer an entscheiden werde. Ein Urteil wird bis Jahresende erwartet.

Karlsruhe/München (dpa/ND). Der CSU bleibt ein Wahlkampfthema erhalten. Das Bundesverfassungsgericht werde allein um die Vereinbarkeit der seit 2007 geltenden Regelung mit dem Grundgesetz entscheiden und nicht über die Wiedereinführung der alten Regelung, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, bei der gestrigen Anhörung. Sollte die jetzige Regelung, nach der 30 Cent pro Kilometer erst vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar sind, verfassungswidrig sein, müsste der Gesetzgeber zunächst über ein neues Gesetz nachdenken.

Die Bundesregierung gab sich optimistisch. »Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass die gesetzliche Regelung vollständig mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht«, erklärte das Finanzministerium. Ressortchef Peer Steinbrück (SPD) verteidigte in der Verhandlung die umstrittene Regelung. Er bekräftigte, dass es zu Einsparungen an anderer Stelle kommen werde, sollte Karlsruhe diese Regelung kippen. Steinbrück erklärte, »wir haben uns bei der Neuregelung exakt an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehalten.« Danach liege die Grundentscheidung, ob Fahrtkosten zum Arbeitsplatz steuerlich absetzbar sind, beim Gesetzgeber. Es gebe kein »Grundrecht auf eine Entfernungspauschale«. Steinbrück zufolge ist die Mehrheit der Pendler ohnehin nie in den Genuss der Pauschale gekommen, weil bei kleinen und mittleren Einkommen die Kosten häufig bereits durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro abgedeckt seien.

Die Anwälte der Kläger argumentierten, Fahrten zum Arbeitsplatz seien ein »zwangsläufiger beruflicher Aufwand«. Deshalb sei es von der Verfassung her geboten, solche Aufwendungen vom besteuerbaren Einkommen abzuziehen, sagte der Bonner Rechtsanwalt Reiner Odenthal. Vor allem bei berufstätigen Ehegatten sei klar, dass zumindest einer oftmals längere Wege zum Arbeitsplatz hinnehmen müsse.

Die Union will den parteiinternen Streit über die Pauschale nicht weiter anheizen. Auf einer Klausurtagung der Fraktionsspitze in München zwei Wochen vor den Landtagswahlen in Bayern sollte das Thema ausgeklammert werden. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sagte, dass damit die tiefgreifenden Meinungsunterschiede in der Union nur verdeckt würden.

Die Karlsruher Richter sind vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Sie halten die neue Regelung für verfassungswidrig. Union und SPD hatten die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 grundsätzlich abgeschafft, allerdings eine Härtefallregel für Fernpendler vom 21. Kilometer eingeführt. Der Staat spart mit der Einführung des sogenannten Werkstorprinzips rund 2,5 Milliarden Euro.

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