Baskische Regierung klagt in Straßburg

Spanisches Gericht verbietet Volksbefragung

Wie nicht anders zu erwarten war, hat das spanische Verfassungsgericht am Donnerstag die geplante baskische Volksbefragung am 25. Oktober verboten. Das Referendum, in dem die Basken über die Aufnahme von Gesprächen mit der Untergrundorganisation ETA entscheiden sollten, betreffe alle spanischen Bürger.

In Rekordtempo urteilten die Richter einstimmig, das Vorhaben des baskischen Regierungschefs Juan José Ibarretxe sei verfassungswidrig. Die sozialistische Regierung Spaniens und die oppositionelle Volkspartei (PP) hatten beantragt, das Referendumsgesetz zu annullieren, das am 27. Juni mit Mehrheit im baskischen Regionalparlament verabschiedet worden war.

Auf zwei Fragen hatte sich die Koalition aus Baskisch Nationalistischer Partei, Solidaritätspartei und Vereinten Linken geeinigt. Gut zwei Millionen Wahlberechtigte in der Autonomen Baskischen Gemeinschaft sollten gefragt werden, ob sie »einen Prozess unterstützen, der durch einen Dialog zum Ende der Gewalt führt«. Bedingung sollte sein, dass die Untergrundorganisation ETA »zuvor eindeutig ihren Willen erklär...


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