»... endet vier Monate nach Entbindung«

Barmer bot im Internet Vordrucke zur Kündigung von Schwangeren und Schwerbehinderten an

  • Simone Schmollack
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Neuer Skandal bei der Barmer: Auf ihrer Homepage bot die Krankenkasse als »Service für Arbeitgeber« Formulare an, mit denen unliebsame Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt werden können.

ND-Screenshot
ND-Screenshot

War es wirklich nur ein Versehen? Bis vor wenigen Tagen bot Deutschlands größte Krankenkasse auf ihrer Homepage Arbeitgebern Formblätter zur Kündigung von Schwangeren, Müttern und Schwerbehinderten an. »Formulierungsbeispiel zum Sachverhalt der Kündigung einer Schwangeren oder Mutter« waren die Blätter überschrieben. Und: »... hiermit kündige ich Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis vom ... außerordentlich und fristlos.«

Die Formulare standen offensichtlich jahrelang im Netz, nur hatte das bis vor kurzem niemand bemerkt. Erst als die Presse darauf aufmerksam geworden war, wurden die Seiten entfernt. Jetzt steht das Unternehmen mit Hauptsitz in Wuppertal in scharfer Kritik.

»Das verstößt eindeutig gegen geltendes Recht«, sagt Claudia Menne, Frauenbeauftragte beim DGB. »Schwangere dürfen nicht gekündigt werden.« So steht es im Muterschutzgesetz, § 9 Absatz 1 MuSchG: »Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.