Nicht im eigenen Garten

Tierbegräbnis

»Eine Tierbestattung des Lieblings auf dem eigenen Grund sollte nicht in Eigenregie vorgenommen werden. Man sollte sich zuvor an die zuständigen Behörden wenden oder ein Tierbestattungsunternehmen beauftragen«, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Ansonsten riskiere man unter Umständen sogar ein Bußgeld. Die zuständig...


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