Bundesfinanzhof: Unterhaltsleistungen ohne Opfergrenze steuerlich absetzbar

Fiskus

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 29. Mai 2008 sind Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mittellose und in seinem Haushalt lebende Partnerin ohne Berücksichtigung einer sogenannten Opfergrenze steuerlich absetzbar. Im vorliegenden Fall bedeutete die Entscheidung des BFH für den Kläger eine zusätzliche Erstattung von über 100 Euro. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) empfiehlt Steuerpflichtigen, darauf zu achten, dass das Finanzamt Unterstützungsleistungen nicht durch Berücksichtigung der Opfergrenze kürzt.

Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen können als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Leistungen an einen Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn dem Bedürftigen öffentliche Mittel gekürzt beziehungsweise keine bezogen wurden.

Lebt der Partner im eigenen Haushalt, kann der derzeitige Höchstbetrag von monatlich 640 Euro beantragt werden. Eine Kürzung dieses Höchstbetrages erfolgte in diesen Fällen durch Berücksichtigung einer sogenannten Opfergrenze, da dem Unterstützenden noch genügend Mittel zum eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen müsse. Im Unterschied zu unterhaltsbere...


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