Betriebszugehörigkeit: »Babypause« ist keine Beschäftigungszeit

Entlohnung

Geht es um eine »Betriebszugehörigkeitszulage«, wird Erziehungsurlaub nicht berücksichtigt.

Die Frau hatte schon 17 Jahre in dem Betrieb gearbeitet, als sie schließlich für drei Jahre in den Erziehungsurlaub ging. Nach ihrer Rückkehr sah sie sich ihre Gehaltsabrechnung genauer an. Der Betrieb zahlte seinen Arbeitnehmern eine Zulage, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit rich...


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