Wer zahlt für Entsorgung von Sperrmüll?

Betriebskostenabrechnung

Auf dem Standplatz der Müllcontainer hatte einer der Mieter einen alten Computer und sogar einen alten Kühlschrank abgestellt, obwohl ein Schild angebracht wurde, dass die Ablage von Sperrmüll hier verboten ist. Der Vermieter droht damit, dass nun alle Mieter für die Entsorgung aufzukommen hätten. Wie ist die Rechtslage in dieser Hinsicht?
Alfons, R., Leipzig

Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll sind als Kosten der Müllentsorgung nur dann umlagefähig, wenn es dem Vermieter trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich ist, den Verursacher zu ermitteln, der dann die Entsorgung zu bezahlen hat.

So die allgemeine Rechtsprechung. Zugleich wird aber immer vermerkt, dass an den Vermieter in dieser Hinsicht keine überhöhten Anforderungen für seine »E...


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