Krankenkasse: Auch Beamte müssen nun einen Versicherungsvertrag abschließen
Restkostenversicherung
Beamte, die bisher nur die Beihilfe beansprucht und sich eine private Teilkrankenversicherung gespart haben, müssen spätestens ab Januar 2009 einen solchen Vertrag abschließen.
Als Beihilfe zahlt der Arbeitgeber einem aktiven Beamten 50 oder 70, Pensionären 70 Prozent der Krankheitskosten. Die meisten haben für die Differenz zur vollen Behandlungsrechnung eine private Restkostenversicherung, aber eben nicht alle.
Gesunde konnten durch den Verzicht auf die Privatversicherung im Laufe der Jahre kräftig an Beiträgen sparen. Sie nahmen das Risiko in Kauf, bei teuren Klinikbehandlun...
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