Haftpflicht: Sorgfalt beim Öffnen der Tiefgarage per Fernbedienung
Urteil
Wer ein Garagentor per Fernsteuerung bedient, muss besondere Vorsicht walten lassen: Nach einem Urteil des Amtsgerichts München sollte das Garagentor beim Öffnen oder Schließen stets in Sichtweite sein. Ein Autofahrer dürfe nicht darauf vertrauen, dass das Rolltor geschlossen sei und durch das Betätigen des Signals auch tatsächlich geöffnet werde, heißt es in der rechtskräftigen Entsc...
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