Fahrschülerin: Mit Motorroller auf Schnee ausgerutscht – wer haftet?
Schmerzensgeld
In der dritten Fahrstunde mit dem Motorroller sollte die Fahrschülerin auf einem Parkplatz zum ersten Mal mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine so genannte Gefahrbremsung durchführen (bremsen mit Vorder- und Hinterradbremse bis zum Stillstand). Das Manöver ging schief, weil der Boden Ende Dezember schneebedeckt war. Auf dem glatten Untergrund rutschte der Motorroller sofort weg. Beim Sturz fiel das Fahrzeug auf das linke Knie der Fahrschülerin, das anschließend operiert werden musste.
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