Bundesverfassungsgericht: Überdurchschnittliches Gehalt für einen Kranken wenig realistisch

Unterhalt

Der gelernte Bohrwerksdreher hatte 1973 geheiratet. Acht Jahre lang arbeitete er als selbstständiger Versicherungsmakler; später gründete er eine Bauträgerfirma, die 2001 Insolvenz anmelden musste. Schon vorher hatte er sich von seiner Frau getrennt und die Scheidung eingereicht. Zweieinhalb Jahre lang (von 2000 bis Ende 2003) war er wegen einer Krankheit arbeitsunfähig und bezog in dieser Zeit Krankengeld von 3067 Euro monatlich. Jahrelang stritten die Ex-Partner um die Höhe des Unterhalts für die Ehefrau.

Zuletzt verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Jena den Mann dazu, ihr monatlich 758 Euro zu zahlen: Maßstab sei das Einkommen zum Zeitpunkt der Scheidung (3067 Euro). Daran sei festzuhalten, auch wenn der ehemalige Dreher jetzt weniger verdiene. Wenn er sich um eine besser dotierte Stelle bemühen würde, könnte er dieses Einkommen ohne weiteres wieder erzielen.

Gegen dieses Urteil erhob der Mann erfolgreich Verfassungsbeschwerde. D...


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