Kreditverkauf

Baurecht

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Bauherren und Hauskäufer sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes am 19. August 2008 besser gegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt, darauf weist die ARGE Baurecht hin. In den vergangenen Jahren verkauften Banken Kreditforderungen im Paket an Finanzinvestoren. Diese kaufen Darlehen unter Wert und kündigen sie, was Hausbesitzer in enorme Schwierigkeiten stürzt. Nach dem Gesetz müssen nun Kreditnehmer umgehend informiert werden, wenn ihr Darlehen in andere Hände gehen soll. Der Kreditgeber muss auch klarstellen, ob ein Verkauf möglich ist. Ein Darlehen kann auch erst gekündigt werden, wenn zwei Monate die Raten nicht bezahlt wurden. Die ARGE Baurecht rät allen Bauherren, sich von der Bank in jedem Fall den Verzicht auf den Verkauf des Kredits vertraglich zusichern zu lassen.

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