Klage gegen zu hohe Gebühren abgelehnt

Müllentsorgung

Im Ratgeber Nr. 686 wiesen wir auf ein Urteil des Amtsgerichts Köpenick hin, wonach ein Bürger sich gegen überhöhte Entsorgungsgebühren wehrte. Er musste zahlen. Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin-Mitte, empfahl, Klagen gut zu überlegen und eher dem Übel an die Wurzel zu gehen und sich an den Berliner Senat und/oder an die im Wohngebiet zuständigen Abgeordneten zu wenden. Sie sollten das Konzept der Abfallwirtschaft öffentlich diskutieren, um so zu Unrecht erhöhte Gebühren zu überwinden. Diese Forderung kann nur wiederholt werden.

RA Naumann sandte dem Ratgeber ein erneutes Urteil zum Thema, das beweist, dass Klagen teuer und zumeist sinnlos sind. Das Landgericht Berlin hat wiederum der BSR Recht gegeben, von dem Beklagten ausstehende Gebühren von 200 Euro einzufordern. Der betonte, dass die Gebührenfestsetzung der BSR, der Klägerin, eine massive Verletzung des Grundsatzes, Anreize zur Müllvermeidung oder Reduzierung zu schaffen, darstelle. Er verlor vor dem Berufungsgericht.

Der Anspruch auf Zahlung des tariflichen Entgelts ergibt sich aus dem zwischen dem Grundstückseigentümer und der BSR bestehenden Benutzungsverhältnis gemäß dem Berliner Abfallgesetz. Dass der Beklagte seinen Müllbehälter nicht zu allen vorgesehenen Terminen zur Abholung bereitstellte und damit weniger Entleerung erfolgte, sei für seine Zahlungsverpflichtung unerheblich, urteilten die Richter. Die Klägerin habe ...


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