Unwirksame Absprachen
Abstandszahlung
Im Zuge eines Wohnungswechsels werden nach den Erfahrungen des Dresdner Mietervereins oft so genannte Abstandsforderungen gestellt oder Ablösevereinbarungen gefordert. Gemeint ist damit ein Geldbetrag, der für das Freimachen der Wohnung von einem Vermieter oder vom Vormieter gefordert wird.
Zahlen soll natürlich derjenige, der die Wohnung mieten möchte. Derartige Absprachen sind, so der Mieterverein Dresden, unwirksam. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz gibt es hiervon nur eine Ausnahme: Der Vormieter kann sich von seinem Nachmieter den Umzug bezahlen lassen. Eine derartige Kostenerstattung verstößt nicht gegen das Gesetz. Allerdings darf der Vormieter auch hier nur nachweislich entstandene Umzugskosten fordern. Voraussetzung ist eine übereins...
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