Steuerkarte: Mehr in der Lohntüte durch Freibeträge

Fiskus

  • Lesedauer: 3 Min.

In den vergangenen Wochen flatterten die Lohnsteuerkarten für 2009 ins Haus. Die Karte sollte nicht achtlos weitergereicht werden. Denn mit Freibeträgen kann jeder dafür sorgen, dass er von vornherein weniger ans Finanzamt zahlt.

Was ändert sich durch den Eintrag von Freibeträgen?
Wer Freibeträge eintragen lässt, hat in der Regel im folgenden Jahr jeden Monat mehr Netto auf dem Lohnzettel. Das hat nicht nur den Vorteil, dass das Geld dann für den Steuerzahler und nicht für das Finanzamt arbeitet. Auch für Arbeitslosengeld oder Elterngeld ist das Nettoeinkommen die Berechnungsgrundlage.

Wann kann man einen Freibetrag eintragen lassen?
Wenn die Summe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen um mindestens 600 Euro über den vom Finanzamt ohnehin gewährten Pauschbeträgen liegt. Die Pauschbeträge wiederum machen grob gesprochen rund 1000 Euro aus. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung. Sonderausgaben sind etwa Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen oder Spenden. Kosten für Haushaltshilfen können unabhängig von der 600-Euro-Grenze eingetragen werden.

Wer kann Freibeträge eintragen?
Wer erstmals Freibeträge eintragen will, muss einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen. Der Antrag kann meist beim Finanzamt angefordert oder im Internet heruntergeladen werden. Die Angaben können dann für das kommende Jahr geschätzt werden. Der Antrag wird zusammen mit der Lohnsteuerkarte ans Finanzamt geschickt. Die Lohnsteuerkarte mit Freibeträgen bekommt der Arbeitgeber.

Was ist mit den Fahrtkosten zur Arbeit?
Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit kann weiter komplett eingetragen werden, auch wenn die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer offiziell nur noch ab dem 21. Kilometer gilt. Ob die komplette Strecke anerkannt wird, hängt von einem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab. Sollte das Verfassungsgericht die geltende Regelung aber bestätigen, drohen Nachzahlungen.

Was ist mit dem Kinderfreibetrag?
Dieser wird nicht vom Finanzamt, sondern von der Gemeinde eingetragen. Zudem erhöht er nicht sofort das Netto. Statt dessen bekommen Eltern jeden Monat Kindergeld.

Kann ich meinen Sparerfreibetrag eintragen lassen?
Nein. Er hat mit der Lohnsteuer nichts zu tun. Er stellt Zinseinnahmen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Der Freibetrag wird bei den Banken beantragt.

Bis wann müssen Freibeträge eingetragen sein?
Freibeträge können auch noch im laufenden Jahr 2009 eingetragen werden. Eine Frist gibt es: Nach dem 30. November 2009 nimmt der Fiskus den Antrag nicht mehr an. Danach gibt es das Geld nur noch über die Steuererklärung zurück.

Muss man dann noch eine Steuererklärung machen?
Ja. Wer Freibeträge einträgt, für den ist die Erklärung sogar Pflicht.

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