Betteln mit Kinderticket

Weise Sozialamtsratschläge

  • Rainer von der Eldern
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

In Konstanz am Bodensee scheint alles möglich. Ein 68-jähriger Mann – er bezieht monatlich 280 Euro »Grundsicherung im Alter« – schreibt an das Sozialamt: »Nach Begleichung zweier Zahnarztrechnungen verbleiben mir für den Monat Oktober noch 45 Euro. Ich habe nun vor, in der Rosgartenstraße zu betteln. Angenommen, diese Bettelei ergibt einen Betrag von 50 Euro – ein Obdachloser sagte mir, das sei möglich –, muss ich das der Behörde melden? Wenn ja: Wie viel ziehen Sie mir davon ab?«

Die Antwort erfolgt ungewöhnlich prompt: »Wenn Sie in der Rosgartenstraße zum Betteln gehen und daraus Einkünfte erzielen, sind diese zu melden wie jedes andere Einkommen auch (zum Beispiel aus Nachhilfeunterricht). Von den 50 Euro werden als Freibetrag vorab eine Ausgabenpauschale von 5,20 Euro abgezogen, vom dann verbleibenden Rest von 44,80 Eu...


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