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Restposten der Einheit

Volkssolidarität: Rente muss für alle Bürger sicher sein und vor Armut schützen

  • Lesedauer: 10 Min.
Die Diskussion um die Angleichung der ostdeutschen Renten verstärkt sich. Im Bundestag liegen dazu Anträge der Fraktionen DIE LINKE, FDP und Bündnis90/Die Grünen vor. Sozialminister und Landtage in den neuen Bundesländern wurden ebenfalls aktiv. Die Bundestagsdebatte wurde diese Woche allerdings auf unbestimmte Zeit vertagt, obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, eine Entscheidung noch vor der Bundestagswahl 2009 zu treffen. Worum es geht und was von den zahlreichen Aktivitäten zu halten ist, erläutern die Autoren DR. ALFRED SPIELER, Referent für Sozialpolitik beim ostdeutschen Sozialverband Volkssolidarität, und PROF. DR. GUNNAR WINKLER, Präsident des Verbandes, im nachfolgenden Artikel.
Trübe Aussichten für die Ost-Rentner von morgen? Das soziale Gefälle ist auch fast 20 Jahre nach der Einheit nicht beseitigt.
Trübe Aussichten für die Ost-Rentner von morgen? Das soziale Gefälle ist auch fast 20 Jahre nach der Einheit nicht beseitigt.

Mit der deutschen Einheit hat sich das Leben der überwiegenden Mehrheit der Senioren in vieler Hinsicht gewandelt. Das reicht von den in den ersten Jahren gestiegenen Renten über verbesserte Konsummöglichkeiten, Wohnverhältnisse und Reisemöglichkeiten bis zu Vereinsfreiheiten. Trotzdem ist die Mehrheit der ostdeutschen Rentner wegen der Ungleichbehandlung ihrer Lebensarbeitsleistung im Rentenrecht unzufrieden.

Ausgangspunkt dafür ist, dass der Rentenwert für die alten Länder seit dem 1. Juli 2008 bei 26,56 Euro liegt, der aktuelle Rentenwert Ost dagegen bei 23,34 Euro – ein zahlenmäßiger Rückstand pro erworbenem Entgeltpunkt von 3,22 Euro.

Die im Einigungsvertrag 1990 (Artikel 30, Ziffer 5) vereinbarte »Zielsetzung«, mit der Angleichung der Löhne und Gehälter in den neuen Ländern an die der übrigen Ländern »auch eine Angleichung der Renten zu verwirklichen«, ist nach wie vor nicht erfüllt. Dies ist nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage, sondern angesichts der sich gerade in Ostdeutschland abzeichnenden Entwicklung in Richtung Altersarmut ein wichtiger Ansatzpunkt, um solchen Tendenzen entgegenzuwirken.

Ein so genannter »Eckrentner« Ost mit 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst erhält Monat für Monat eine um 144,90 Euro geringere Rente als ein »Eckrentner« West, der die gleiche Anzahl von Beitragsjahren und ebenfalls durchschnittlichen Verdienst nachweisen kann. Seit dem 1. Juli 2008 liegt die entsprechende monatliche Brutto-Rente des »Eckrentners« Ost bei 1050,30 Euro, die des »Eckrentners« West bei 1195,20 Euro.

Höhere Renten, aber weniger Einkommen

Oft wird auf höhere Renten im Osten verwiesen. Tatsächlich erreichten die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge der Altersrenten zum 31. 12. 2007 bei Männern in den neuen Ländern einen Wert von 1043 Euro – gegenüber 967 Euro für Männer in den alten Ländern. Frauen in den neuen Ländern kamen auf 669 Euro, in den alten Ländern dagegen nur auf 468 Euro. Bliebe man bei diesem Vergleich stehen, wäre er einseitig und damit falsch. Denn den im Durchschnitt höheren Ost-Renten liegen durchschnittlich mehr Arbeitsjahre und Beitragszeiten zugrunde – Ende 2006 bei Männern 45 Jahre, das heißt fünf Jahre mehr, bei Frauen 37,4 Jahre, das heißt über 11 Jahre mehr als bei Frauen in den alten Ländern.

Die Bundesregierung verwies 2006 auf weitere wichtige Unterschiede: »Ein Vergleich der Einkommenssituation von Rentnern in Ost und West ausschließlich auf der Basis der gesetzlichen Rente ist unsachgemäß, weil er unterschlägt, dass die Absicherung im Alter nicht allein durch die Rentenversicherung erfolgt, sondern auf mehreren Säulen (betriebliche Altersversorgung als zweite und private Vorsorge als dritte Säule) beruht. Insoweit gibt es bei den gegenwärtigen Rentnerinnen und Rentnern aber noch deutliche Unterschiede zwischen West und Ost.« (Bundestagsdrucksache 16/3378 vom 10. 11. 2006)

Im Osten fließen die Alterseinkommen fast ausschließlich aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Damit ist laut Alterssicherungsbericht 2005 der Bundesregierung »nahezu die gesamte Seniorengeneration in den neuen Ländern diesem Alterssicherungstyp zuzuordnen.« In der oben erwähnten Drucksache stellte die Bundesregierung fest, dass »… zwar die eigenen GRV-Renten in den neuen Ländern im Durchschnitt höher sind als in den alten Ländern. Bezieht man jedoch die Leistungen der übrigen Alterssicherungssysteme in die Betrachtung ein, fallen die Einkommen der Senioren in den neuen Ländern geringer aus.« Bei dieser Konstellation ist verständlich, dass die Höhe des Rentenwerts im Osten ein größeres Gewicht für die Gesamthöhe der Alterseinkommen hat als im Westen.

Nach einer anfänglich dynamischen Entwicklung der Angleichung des Rentenwerts Ost ist seit Beginn dieses Jahrzehnts eine Stagnation zu verzeichnen, die maßgeblich dem niedrigeren Lohniveau in den neuen Ländern geschuldet ist. Erreichten die Tariflöhne in Ostdeutschland nach Angaben des DGB mit 95,2 Prozent 2007 nahezu das Niveau Westdeutschlands, so lagen die ostdeutschen Effektivverdienste der Arbeitnehmer 2006 im produzierenden Gewerbe, im Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe bei 72,6 Prozent des westdeutschen Lohnniveaus. Die Verdienstunterschiede Ost-West gehen damit weit über das in den alten Ländern vorhandene regionale Lohn-Gefälle hinaus. Aber dort gibt es keine unterschiedlichen Rentenwerte.

Dass der Aufholprozess bei den Löhnen stagniert, wirkt sich negativ auf die Entwicklung des Rentenwertes aus. Den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung zufolge ist erst weit nach dem Jahre 2030 mit einer Angleichung der Rentenwerte zu rechnen. Dennoch wäre es falsch, von einem Ende des Aufholprozesses zu sprechen.

Sozialverbände, Gewerkschaften und viele Senioren in den neuen Ländern fordern von der Bundesregierung seit Jahren, für die Lösung des Problems einen Weg aufzuzeigen. Sie stießen jedoch stets auf Ablehnung. Die Massenpetition der Volkssolidarität mit über 144 000 Unterschriften, mit der 2002 ein Fahrplan für eine stufenweise Angleichung des Rentenwerts Ost gefordert wurde, hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 2003 mit dem Hinweis auf den Lohn-Rückstand im Osten zurückgewiesen. Wenn nicht gegengesteuert wird, ist für einen beträchtlichen Anteil der Ostdeutschen Altersarmut zu erwarten. Anzeichen dafür gibt es bereits:

– Nur 17,3 Prozent der Renten-Neuzugänge in den neuen Ländern kamen 2005 aus versicherungspflichtiger Beschäftigung in die Altersrente. Aber 46 Prozent der Renten-Neuzugänge waren vor dem Renteneintritt arbeitslos.

– Bei den Renten-Neuzugängen 2007 lag der Anteil der Männer in den neuen Ländern, die mit Rentenabschlägen von durchschnittlich 94 Euro monatlich in Rente kamen, bei 70,9 Prozent. Der entsprechende Anteil bei Frauen betrug sogar 79 Prozent bei durchschnittlichen Rentenabschlägen von 103 Euro monatlich.

– Lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei den Altersrenten in den neuen Ländern 2007 bei 903 Euro (Männer) bzw. bei 656 Euro (Frauen), so waren die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge bei Neu-Rentnern mit Abschlägen deutlich niedriger. Männer erreichten lediglich 770 Euro; Frauen kamen auf 632 Euro.

Nicht zu vergessen ist die Absenkung von Beiträgen für Langzeitarbeitslose an die Rentenversicherung Ende 2006. Erwarb ein Bezieher von Arbeitslosengeld II nach der bis dahin geltenden Regelung nach einem Jahr ALG-II-Bezug einen Anspruch von 4,26 Euro, so reduzierte die Absenkung der Beitragsabführung ab 01. 01. 2007 diesen Anspruch auf nur 2,16 Euro.

Gleichzeitig verstärken die langfristigen Einschnitte durch diverse »Rentenreformen« der letzten Jahre in Ost wie West die Unsicherheiten im Bereich der Alterssicherung. Während das Leistungsniveau in der gesetzlichen Rente durch Kürzungsfaktoren bis 2030 um gut 20 Prozent abgesenkt wird, sollen diese Einbußen nach herrschender Ansicht durch mehr private Altersvorsorge ersetzt werden. Dieser Weg ist ein Irrweg mit fatalen Auswirkungen für künftige Rentner. Bereits heute sind 27 Beitragsjahre mit durchschnittlichem Verdienst für einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung im Alter (627 Euro) erforderlich. Im Jahre 2030 werden dafür 35 bis 37 Beitragsjahre notwendig sein. Wer unter dem Durchschnitt verdient, braucht entsprechend länger.

Private Altersvorsorge als Lösung?

Betriebliche Altersvorsorge ist im Osten nahezu ein Fremdwort. Nur 35 Prozent der dort Beschäftigten verfügen über, in der Regel niedrige, Anwartschaften. Etwa zwei von drei Bürgern in den neuen Ländern sorgen privat für das Alter vor. Aber auch hier können bei niedrigen Löhnen nur kleine Anwartschaften entstehen. Die Studie »Altersvorsorge in Deutschland (AViD)« ließ 2007 erkennen, dass die Anwartschaften künftiger Rentner in den neuen Ländern selbst bei kontinuierlichen Erwerbsverläufen bestenfalls stagnieren. Wo jedoch Lücken in der Erwerbsbiographie mit den Kürzungen im Leistungsniveau der gesetzlichen Rente zusammentreffen, dürften die künftigen Anwartschaften erheblich unter denen der heutigen Bestandsrentner liegen.

Die »Rentenreformen« haben noch einen anderen Aspekt: Selbst wenn Löhne wieder stärker steigen, müssen die Renten nicht entsprechend nachziehen. Die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel schwächen die traditionelle Lohndynamik durch die Abschläge für die Riester-Rente und den Nachhaltigkeitsfaktor, der sich aus dem Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern ergibt. »Nullrunden« 2004 bis 2006 und Rentenanpassungen 2007 und 2008 unterhalb der Preissteigerungsrate führten zu deutlichen Einbußen. Stiegen die Renten seit 2003 um insgesamt 1,64 Prozent, so betrug die Preissteigerungsrate im gleichen Zeitraum 10 Prozent – ein Verlust des Renten-Realwerts von über 8,3 Prozent. Läuft diese Entwicklung so weiter, geraten immer mehr Bestandsrentner mit ihren Einkünften in die Nähe oder unter die Armutsrisikoschwelle, die laut dem 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 781 Euro beträgt.

Mittlerweile erkennt die Politik, dass das Zusammentreffen der oben dargestellten Faktoren vor allem im Osten verstärkt Altersarmut erzeugt. Nicht nur die »Rentenreformen« der letzten Jahre gehören längst wieder auf den Prüfstand. Auch für die Schließung der Lücke beim Rentenwert Ost muss eine Perspektive eröffnet werden. Das alleinige Setzen auf den Markt reicht nicht mehr aus. Daher gibt es inzwischen Aktivitäten in ostdeutschen Landtagen, eine Initiative Thüringens im Bundesrat sowie die Ankündigung der Bundesregierung, vor der Bundestagswahl eine Regelung vorzulegen.

Dabei kann es nicht um eine formalrechtliche und überhastete Angleichung der Rentenwerte gehen, die das Problem im Leistungsbereich nicht löst und den Rückstand in der Rentenleistung fortschreibt. Eine »kostenneutrale« Lösung, die niemanden etwas kostet, wäre eine »Verschlimmbesserung«, die den Unmut vieler Bürger in den neuen Ländern verstärken würde – dies im Umfeld wichtiger Landtags- und Bundestagswahlen 2009.

Einen vernünftigen Lösungsansatz hat die Gewerkschaft ver.di bereits 2006 vorgelegt und kürzlich aktualisiert. Danach soll der bisherige Mechanismus zur Angleichung des Rentenwerts Ost weiterlaufen, aber durch steuerfinanzierte Zuschläge ergänzt werden. Auf diese Weise kann der Rückstand zum Rentenwert West schrittweise reduziert und mittelfristig, zum Beispiel über zehn Jahre, abgebaut werden. Dabei soll für die Erwerbstätigen die Hochwertung ihrer Verdienste beibehalten werden, um den Nachteil des geringeren Lohnniveaus im Osten auszugleichen. Bei zehn einzelnen Jahresschritten könnten sich die Kosten pro Jahr auf jeweils 600 Millionen Euro belaufen, d. h. maximal bis zu sechs Milliarden Euro. Diese Aufwendungen würden in dem Maße geringer ausfallen, wie die Angleichung der Ost-Verdienste vorankommt.

Politisches Handeln gefragt

Der ver.di-Vorschlag wird von weiteren Einzelgewerkschaften im DGB (GEW, Transnet und GdP), vom Sozialverband Deutschland (SoVD), dem Bund der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen (BRH) und der Volkssolidarität unterstützt. Für die Volkssolidarität ist wichtig, dass das ver.di-Modell Kriterien erfüllt, denen jeder Lösungsansatz – wie auch immer er ansonsten im Detail ausgestaltet sein mag – gerecht werden muss:

Erstens handelt es sich um einen Restposten der deutschen Einheit. Zur ihrer Vollendung gehört, in einem absehbaren Zeitraum vergleichbare Lebensarbeitsleistungen in der Rente auch gleich anzuerkennen und zu bewerten. Es geht um die Lösung eines gesamtgesellschaftlichen Problems, für dessen Finanzierung der Bund aufkommen muss.

Zweitens darf es keine Lösung zu Lasten der Versicherten und Rentner in den alten Ländern geben. Die Steuerfinanzierung muss gewährleisten, dass für sie im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung keine höheren Belastungen oder Nachteile entstehen.

Drittens müssen sowohl die Interessen der ostdeutschen Rentner als auch die der Erwerbstätigen berücksichtigt und ausgeglichen werden. Die Hochwertung der Verdienste als Nachteilsausgleich für die erwerbstätigen Versicherten im Osten sollte solange beibehalten werden, wie die Effektivverdienste dort deutlich unterhalb des Niveaus in den alten Ländern liegen und der Rückstand des Rentenwerts Ost nicht kompensiert ist. Wer die Hochwertung schlagartig oder kurzfristig abschaffen will, erweist der großen Mehrzahl der Erwerbstätigen in den neuen Ländern einen »Bärendienst«.


Rentenwerte

Da für die Ermittlung der individuellen Rentenhöhe die Anzahl der im Verlaufe des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert berechnet werden, wirkt sich der niedrigere Rentenwert Ost bei den 3,6 Millionen Rentnern aus, aber auch bei der Feststellung künftiger Rentenansprüche der Versicherten in den neuen Bundesländern, die im Erwerbsleben stehen und noch keine Rente beziehen.

Bei letztgenannter Gruppe erfolgt jedoch nach Sozialgesetzbuch VI, Anlage 10, eine Hochwertung der real erzielten Verdienste, damit das deutlich niedrigere Lohnniveau in den neuen Ländern nicht in größerem Umfang zu Altersarmut führt. Dieser Umrechnungsfaktor wurde für das Jahr 2007 auf 1,1622 festgelegt.

Weitere negative Auswirkungen des Rückstands beim Rentenwert Ost beziehen sich in den neuen Ländern auf die Berechnung der Kindererziehungszeiten, die Anerkennung von Pflegeleistungen sowie niedrigere Freibeträge für Hinterbliebenen- und Unfallrenten.

Volkssolidarität

  • Im Oktober 1945 gegründet.
  • Kümmert sich um ältere Menschen, chronisch Kranke, Pflegebedürftige, sozial Benachteiligte sowie Kinder und Jugendliche.
  • Im Jahr 2007 gab es über 300 000 Mitglieder in ca. 4400 Ortsgruppen.
  • 16 000 haupt- und 31 000 ehrenamtliche Mitarbeiter waren 2007 hier beschäftigt.
  • Im Osten Deutschlands unterhält sie mehr als 7000 Wohnungen und unterstützt damit maßgeblich das »Wohnen im Alter«. ND


Zum Thema hat die Volkssolidarität gerade ein Buch herausgegeben:
Jörg Deml / Hanna Haupt / Johannes Steffen: Solidarität leben statt Altersarmut! Sichere Renten für die Zukunft, 336 Seiten, mit zahlreichen farbigen Grafiken (2008); 16.80 Euro

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